Erstinformation nach § 11 Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) sowie § 12 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV)

 

Inhaber - Makler:

Sascha Eiser – Gütersloher Str. 9 – 33803 Steinhagen-Brockhagen

Tel.: +49 5204 - 888 038 – Fax: +49 5204 - 890 669

E-Mail: sascha.eiser@eiser-consulting.de – Web: www.EISER-CONSULTING.de

 

Vermittler - Berater:

Sascha Eiser

 

Zuständige Registrierungsbehörde:

IHK Ostwestfalen zu Bielefeld – Web: www.ostwestfalen.ihk.de

 

Status - Tätigkeitsart:

Erlaubnis gemäß § 34d Abs. 1 GewO (Versicherungsmakler)

Registrierungsnummer: D-53NL-EJ3CS-99

Erlaubnis gemäß § 34f Abs. 1 S. 1 GewO (Finanzanlagenvermittler)

Registrierungsnummer: D-F-108-MQDP-10

 

Registerstelle:

Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. – Web: www.vermittlerregister.info

 

Schlichtungsstellen:

Für eventuelle Streitigkeiten zwischen Kunden und Versicherungsmaklern gibt es unabhängige Schlichtungsstellen, die unter folgenden Kontaktdaten erreicht werden können:

Versicherungsombudsmann e.V. – Web: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung – Web: www.pkv-ombudsmann.de

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) – Web: www.bafin.de

 

Informationen über Emittenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen, Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler/-berater gem. § 34 f GewO zulässig ist.

 

Informationen über die Vergütung der (VersVermV) und der (FinVermV):

Im Zusammenhang mit einer Versicherungs-, oder Anlageberatung, bzw. einer erfolgreichen Vermittlung, erfolgt eine bereits eingepreiste Vergütung ausschließlich durch den jeweiligen Produktanbieter, bzw. der Investmentgesellschaft an den Makler/Berater. Weitere Vergütungen erhält der Makler/Berater im Zusammenhang mit einer Vermittlung daher nicht.

 

Beteiligungen:

Der Versicherungsmakler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen. Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsmakler.